Ina Alexandra Tust

Fachanwältin für Strafrecht

ina-alexandra-tust-2Nach dem Abitur im Jahre 1989 habe ich mein Studium an der Rheinischen Friedrichs-Wilhelm-Universität in Bonn aufgenommen und im Jahre 1994 das 1. Staatsexamen absolviert. Das Referendariat habe ich am Landgericht Düsseldorf absolviert und dabei eine Auslandsstation in Südafrika/Pretoria für 4 Monate verbracht.

Im Jahr 1998 habe ich in Düsseldorf mein 2. Staatsexamen abgeschlossen.

Ab 1998 war ich zunächst als angestellte Rechtsanwältin in Leipzig tätig. Im Jahr 2000 habe ich den Fachanwalt für Strafrecht absolviert und mich selbständig gemacht. Seit dieser Zeit vertrete ich als Schwerpunkt Opfer von Straftaten. Ein großer Bereich der Delikte sind dabei Sexualstraftaten wie z.B. schwerer sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und Kapitaldelikte, wie Mord und Totschlag, wo ich auch die Angehörigen der Opfer vertrete.

Meine Tätigkeit als Opferanwältin beinhaltet aber auch die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen im Strafverfahren (sog. Adhäsionsverfahren) oder in einem weiteren zivilrechtlichen Verfahren beispielsweise als Schmerzensgeldklage.

Als Opferanwältin kann ich nicht alle Bereiche abdecken, um den Bedürfnissen eines Opfers gerecht zu werden, deshalb arbeite ich mit Opferhilfsorganisationen (z.B. Weisser Ring, Frauen für Frauen e.V., Opferhilfe Sachsen e.V., etc.) zusammen, an die ich meine Mandantinnen im Einzelfall auch weiter vermittle.

Durch diese langjährige interdisziplinäre Zusammenarbeit soll den Opfern die optimale Hilfe zukommen.

Ich arbeite seit vielen Jahren ehrenamtlich für die Opferorganisation Weisser Ring, bin im Leipziger Koordinationskreis gegen sexualisierte Gewalt und im Arbeitskreis „Psychosoziale Prozessbegleitung“ tätig. Beim bundesweit engagierten Nebenklage e.V. und beim Leipziger Strafverteidiger Verein bin ich seit vielen Jahren Mitglied.

Schlussendlich übernehme ich als Fachanwältin für Strafrecht auch Verteidigungen, soweit es nicht um Sexual- oder Kapitaldelikte geht. Die frühzeitige Beauftragung kann dazu führen, dass es erst gar nicht zu einer Hauptverhandlung kommt.