Strafverteidigung

Als Fachanwältin für Strafrecht übernehme ich auch Verteidigungen, aufgrund meines Schwerpunktes im Opferbereich allerdings nicht auf den Gebieten der Sexualdelikte (Sexueller Missbrauch / Sexuelle Nötigung / Vergewaltigung) und Kapitaldelikte (Mord und Totschlag).

Denn auch mit Recht bemüht sich ein Beschuldigter um eine optimale Verteidigung und Schadensbegrenzung.

Die Durchsetzung Ihrer Interessen im Strafprozess erfordert vertiefte Kenntnisse im Strafrecht, im Strafprozessrecht und in der Strafverteidigung, die ich durch den Titel Fachanwältin für Strafrecht (seit 2000 mit regelmäßiger Fortbildung) unter Beweis gestellt habe.