Kosten

Mit Recht setzt ein Geschädigter auf eine optimale Vertretung seiner Interessen. Dabei sorgt der Gesetzgeber in vielen Fällen für eine kostenlose anwaltliche Vertretung.

Gerade bei schweren Delikten wie z.B. Vergewaltigung und schwerer sexueller Missbrauch steht dem Opfer ein kostenloser Opferanwalt zu ohne jegliches Kostenrisiko.

In anderen Fällen besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Letztlich wird die anwaltliche Vertretung von Opfern in bestimmten Fällen auch von Rechtsschutzversicherungen oder auch vom Weisser Ring e.V. abgedeckt.