Nebenklage und Opfervertretung

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind oder auch Angehöriger eines Opfers sind, haben Sie verschiedene Möglichkeiten sich aktiv an dem Strafverfahren zu beteiligen.

Die Art der Beteiligung hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Die weitreichendsten Beteiligungsrechte bietet die Möglichkeit der Nebenklage.

Das Opfer einer Gewalttat (z.B. Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, versuchte Tötungsdelikte, Körperverletzung, etc.) oder ein sonst nebenklageberechtigter Betroffener (Angehöriger) kann sich der erhobenen Anklage als Nebenkläger gemäß § 395 StPO anschließen. Dies gilt auch schon im Ermittlungsverfahren, also vor Anklageerhebung.

Das bedeutet im Einzelfall, dass ich Sie schon vor einer Anzeigeerstattung beraten kann, ob eine solche überhaupt sinnvoll ist und Sie dann konsequent durch das Ermittlungs- und Strafverfahren als Beistand begleite. So bin ich bei der polizeilichen und auch bei der gerichtlichen Vernehmung persönlich anwesend, um Ihnen bestmöglichen Rat und Schutz zu gewähren.

Nebenklageberechtige Verletzte haben gerade bei schweren Delikten einen Anspruch auf kostenlose anwaltliche Vertretung und zwar von Beginn des Ermittlungsverfahrens an, bei anderen Delikten kommt bei geringem Einkommen auch die Beantragung von Prozesskostenhilfe in Betracht (siehe auch „Kosten“).